Für Hersteller

Die EU-Konformitätserklärung direkt auf der Plattform

Seit 12. August 2026 braucht Verpackung, die in der EU in Verkehr gebracht wird, eine EU-Konformitätserklärung. Mit PackCert erstellen Sie sie in einem geführten Formular — statt von Hand in einem separaten Dokument.

Was die Funktion macht

Ein geführtes Formular bringt Ihre Angaben in die Form einer EU-Konformitätserklärung: Ihre Rolle, den Erzeuger, die Verpackung, die am Ausstellungstag geltenden Anforderungen und die Unterzeichnung. Ihre hinterlegten Unternehmensdaten sind vorausgefüllt, die Angaben zur Verpackung tragen Sie ein. Das Ergebnis laden Sie als PDF herunter.

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    Geführtes Formular

    Rolle, Wirtschaftsakteur, Verpackung und Unterzeichnung in einem Ablauf, mit Ihren hinterlegten Stammdaten vorausgefüllt.

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    Nur, was heute gilt

    Abgefragt werden die Anforderungen, die am Ausstellungsdatum wirksam sind. Später wirksam werdende sehen Sie vorab.

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    Fassungen statt Überschreiben

    Eine Korrektur erzeugt eine neue Fassung; die vorherige bleibt nachvollziehbar erhalten.

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    PDF zum Unterzeichnen

    Das fertige Dokument laden Sie als PDF herunter und bewahren es selbst auf.

Für wen

Die Pflicht zur Konformitätserklärung trifft den Erzeuger im Sinne von Art. 3 Abs. 1 Nr. 13 PPWR — also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Ob Sie diese Rolle haben, klären Sie im Einzelfall; die Plattform nimmt Ihnen diese Einordnung nicht ab.

Rechtlicher Rahmen

Ist die Konformität im Verfahren nach Modul A (interne Fertigungskontrolle, technische Dokumentation nach Anhang VII) nachgewiesen, erstellt der Erzeuger nach Art. 39 PPWR eine EU-Konformitätserklärung. Sie ist eine Selbsterklärung des Erzeugers: PackCert stellt kein Zertifikat aus, prüft Ihre Angaben nicht und erteilt keine Rechtsberatung.

Was diese Funktion ausdrücklich nicht ist

PackCert stellt kein Zertifikat aus und prüft die Angaben inhaltlich nicht. Die Konformitätserklärung geben Sie als Wirtschaftsakteur selbst und in eigener Verantwortung ab. Wir erteilen keine Rechtsberatung.

Gleich loslegen

Legen Sie Ihr Herstellerkonto an und hinterlegen Sie Ihre Unternehmens- und Verpackungsdaten. Die Erstellungshilfe steht Ihnen dort sofort zur Verfügung.