Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bedingungen für die Nutzung der Plattform PackCert.

Letzte Aktualisierung: 18.09.2026 · Fassung 3.0

Pflichtangaben fehlen

Einzelne erforderliche Angaben liegen noch nicht vor — etwa zum Betreiber, zu den Garantien für Übermittlungen in Drittländer oder zu einzelnen Speicherdauern. Sie sind unten rot markiert und werden ergänzt, sobald sie vorliegen; erfunden werden sie bewusst nicht.

Entwurf — anwaltlich nicht geprüft

Dieser Text ist ein Entwurf. Er wurde noch nicht anwaltlich geprüft und kann sich ändern.

§ 1 Anbieter, Geltungsbereich und Vertragssprache

Anbieterin und Vertragspartnerin ist PackCert GmbH, Am Steinfeld 15, 2511 Pfaffstätten, Österreich (nachfolgend „PackCert"). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der Plattform unter https://www.pack-cert.com in der zum Zeitpunkt der Nutzung geltenden Fassung.

Abweichende oder ergänzende Bedingungen der Nutzerinnen und Nutzer werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich in Textform zugestimmt.

Vertrags- und Kommunikationssprachen sind Deutsch und Englisch. Beide Sprachfassungen dieser Bedingungen sind inhaltlich gleichlautend; bei Abweichungen ist die deutsche Fassung maßgeblich.

§ 2 Begriffsbestimmungen

Lieferant
Ein Unternehmen, das Verpackungsstammdaten und die zugehörige Dokumentation auf der Plattform hinterlegt. Lieferantenkonten stehen ausschließlich Unternehmern offen.
Kunde
Ein registriertes Unternehmen oder eine registrierte Person, die hinterlegte Daten und Dokumente sucht und abruft.
Besucher
Wer die Plattform ohne Benutzerkonto nutzt.
Nutzerinhalte
Alle von Lieferanten hinterlegten Angaben und hochgeladenen Dateien, insbesondere Verpackungsstammdaten und Dokumente samt ihren Fassungen.
Dokumentationsstatus
Eine rein beschreibende Anzeige, wie vollständig und aktuell die hinterlegte Dokumentation ist. Keine rechtliche Bewertung.

§ 3 Gegenstand der Leistung

PackCert stellt eine digitale Infrastruktur bereit, über die Lieferanten Verpackungsstammdaten und Dokumentation hinterlegen und über die Kunden und Besucher diese suchen, einsehen und herunterladen können.

PackCert ist weder Verkäuferin noch Herstellerin der dokumentierten Verpackungen, keine Zertifizierungs- oder Prüfstelle, keine benannte Stelle und keine Beratungsdienstleisterin. Es wird keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung erbracht.

§ 4 Vertragsverhältnisse

Über die Plattform bestehen ausschließlich Vertragsverhältnisse zwischen den Nutzenden und dem Anbieter:

  • zwischen dem Anbieter und dem Lieferanten über die Nutzung der Plattform, im Fall eines kostenpflichtigen Tarifs entgeltlich,
  • zwischen dem Anbieter und dem Kunden mit Benutzerkonto über die Nutzung der Plattform, im Grundumfang unentgeltlich,
  • zwischen dem Anbieter und dem Besucher ohne Benutzerkonto nach § 5.

Zwischen Lieferanten und Kunden kommt über die Plattform ausdrücklich kein Vertrag zustande. Die Plattform vermittelt keine Verträge über Verpackungen, wickelt keine Zahlungen zwischen Nutzenden ab und erhebt keine Provision. Ein Abruf von Dokumenten begründet keine Rechtsbeziehung zum Lieferanten.

§ 5 Nutzung ohne Benutzerkonto

Die Suche nach Verpackungsartikeln und der Abruf der hinterlegten Dokumente sind ohne Registrierung möglich. Der Anbieter räumt Besuchern hierfür eine unentgeltliche, jederzeit widerrufliche Nutzungserlaubnis ein. Ein Vertrag über den Inhalt der abgerufenen Dokumente kommt dadurch nicht zustande.

Ein Anspruch auf Verfügbarkeit oder auf Bereitstellung bestimmter Inhalte besteht bei der Nutzung ohne Konto nicht. Der Anbieter kann die Nutzungserlaubnis ohne Angabe von Gründen widerrufen, insbesondere bei automatisierten Massenabrufen.

Zur Abwehr missbräuchlicher Nutzung ist die Anzahl der Abrufe je Zugang technisch begrenzt. Diese Begrenzung ist kein Leistungskontingent; sie liegt weit über der Nutzung durch Menschen und wird nach kurzer Zeit zurückgesetzt.

§ 6 Registrierung und Benutzerkonto

Mit der Registrierung kommt ein Nutzungsvertrag zustande. Die bei der Registrierung anzugebenden Daten müssen zutreffend und vollständig sein und sind bei Änderungen unverzüglich zu berichtigen.

Zugangsdaten sind geheim zu halten und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Besteht der Verdacht einer unbefugten Nutzung, ist der Anbieter unverzüglich zu verständigen.

Ein Anspruch auf Registrierung besteht nicht. Lieferantenkonten stehen ausschließlich Unternehmern offen.

§ 7 Unentgeltlichkeit der Dokumente

Compliance-Dokumente sind für alle Nutzenden kostenlos und in unbegrenzter Zahl abrufbar. Ein kostenpflichtiger Tarif verschafft kein Recht zum Abruf von Dokumenten und keine höhere Abrufzahl; er betrifft ausschließlich Funktionen der Plattform.

§ 8 Kostenpflichtige Tarife und Vertragsabschluss

Kostenpflichtige Tarife werden auf der Preisseite mit Leistungsumfang, Preis und Abrechnungszeitraum dargestellt. Die Darstellung ist eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung des Anbieters zustande.

Derzeit ist kein kostenpflichtiger Tarif buchbar. Sämtliche entgeltlichen Tarife sind ausgesetzt, es ist kein Zahlungsdienstleister angebunden, und es werden keine Entgelte eingehoben. Die nachfolgenden Bestimmungen zu Entgelt, Laufzeit und Kündigung gelten ab dem Zeitpunkt, zu dem entgeltliche Tarife tatsächlich angeboten werden.

§ 9 Preise, Umsatzsteuer, Zahlung und Verzug

Gegenüber Unternehmern verstehen sich Preise als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Verbrauchern werden Gesamtpreise einschließlich Umsatzsteuer ausgewiesen.

Das Entgelt ist für den jeweiligen Abrechnungszeitraum im Voraus zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen zu verlangen und den Zugang nach vorheriger Ankündigung und angemessener Nachfrist einzuschränken.

§ 10 Laufzeit, Verlängerung und Kündigung

Kostenpflichtige Tarife werden auf unbestimmte Zeit geschlossen und im jeweils vereinbarten Abrechnungszeitraum abgerechnet. Sie können von beiden Seiten zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums gekündigt werden.

Die Kündigung erfolgt durch Erklärung in Textform an info@pack-cert.com. Eine Kündigungsfunktion im Benutzerkonto besteht derzeit nicht; die Erklärung per E-Mail genügt und wird vom Anbieter schriftlich bestätigt.

Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt. Das unentgeltliche Nutzungsverhältnis kann jederzeit ohne Einhaltung einer Frist beendet werden.

§ 11 Änderung von Entgelten

Eine Änderung des Entgelts wird mindestens acht Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform angekündigt. Der Vertragspartner kann bis zum Wirksamwerden zum Änderungszeitpunkt kündigen; auf dieses Recht wird in der Ankündigung ausdrücklich hingewiesen.

Gegenüber Verbrauchern gilt eine Entgeltänderung nicht durch Schweigen als genehmigt. Ohne ausdrückliche Zustimmung bleibt das bisherige Entgelt maßgeblich.

§ 12 Nutzerinhalte, Zusicherungen und Rechteeinräumung

Für Nutzerinhalte ist ausschließlich der einstellende Lieferant verantwortlich. Er sichert zu, dass die Angaben zutreffend und vollständig sind, dass er zur Bereitstellung der hochgeladenen Dokumente berechtigt ist und dass keine Rechte Dritter entgegenstehen.

Der Lieferant ist verpflichtet, unrichtig gewordene Angaben zu berichtigen und überholte Dokumente durch eine neue Fassung zu ersetzen. Frühere Fassungen bleiben nachvollziehbar erhalten; Kunden, die ein Dokument abgerufen haben, sehen das Vorliegen einer neueren Fassung.

Der Lieferant räumt PackCert das räumlich und zeitlich unbeschränkte, nicht ausschließliche Recht ein, die Nutzerinhalte zum Zweck des Betriebs der Plattform zu speichern, zu vervielfältigen, öffentlich zugänglich zu machen und für technisch bedingte Formatänderungen zu bearbeiten. Weitergehende Rechte werden nicht eingeräumt.

§ 13 Keine rechtliche Bewertung, kein Prüfungsumfang

PackCert nimmt keine rechtliche Bewertung von Verpackungen vor und bestätigt insbesondere nicht die Konformität mit der Verpackungsverordnung (EU) 2025/40 oder sonstigen Vorschriften. Es wird keine Zertifizierung, keine Akkreditierung und keine Konformitätsbewertung erteilt.

Angezeigt werden ausschließlich Angaben und Dokumente, die vom jeweiligen Wirtschaftsakteur selbst erklärt und bereitgestellt wurden. Die Verantwortung für die Erfüllung produktbezogener Rechtspflichten verbleibt ausschließlich beim jeweiligen Wirtschaftsakteur.

Eine inhaltliche Prüfung der Nutzerinhalte auf Richtigkeit, Vollständigkeit oder rechtliche Zulässigkeit findet nicht statt. Geprüft werden ausschließlich technische Anforderungen wie Dateiformat und Dateigröße sowie die Vollständigkeit der Pflichtfelder. Der angezeigte Dokumentationsstatus beschreibt allein diesen technischen Befund.

Die Kennzeichnung eines Verpackungsartikels als nicht konform erfolgt ausschließlich durch eine Person — den Lieferanten selbst oder den Anbieter — und niemals durch eine automatisierte Auswertung.

Eine Kennzeichnung als geprüfter Lieferant betrifft allein die Identität des Unternehmens und trifft keine Aussage über dessen Verpackungen oder Dokumente.

§ 14 Verfügbarkeit, Wartung und Änderungen der Plattform

Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der Plattform, schuldet jedoch keine bestimmte Verfügbarkeit. Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit angekündigt und in nutzungsarme Zeiten gelegt.

Der Anbieter darf den Funktionsumfang weiterentwickeln. Wesentliche Einschränkungen des vereinbarten Leistungsumfangs eines kostenpflichtigen Tarifs werden mindestens acht Wochen vorher angekündigt und berechtigen den Vertragspartner zur Kündigung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens.

§ 15 Sperre, Einschränkung und Entfernung

Der Anbieter kann Nutzerinhalte entfernen oder den Zugang zu einem Konto einschränken oder sperren, wenn ein sachlicher Grund vorliegt, insbesondere bei einem Verstoß gegen diese Bedingungen, bei offensichtlich rechtswidrigen Inhalten, bei erheblichem Zahlungsverzug oder bei einer Gefährdung des Plattformbetriebs.

Der Anbieter wählt stets die mildeste geeignete Maßnahme. Vor einer Maßnahme wird der Betroffene angehört, sofern dies nicht wegen Gefahr im Verzug oder einer rechtlichen Verpflichtung unmöglich ist; in diesem Fall erfolgt die Anhörung unverzüglich danach.

Jede Maßnahme wird begründet. Gegen die Entscheidung kann formlos an info@pack-cert.com Widerspruch erhoben werden; der Anbieter prüft den Widerspruch und teilt das Ergebnis begründet mit.

§ 16 Gewährleistung

Für entgeltliche Leistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Gegenüber Verbrauchern werden die gesetzlichen Gewährleistungsrechte weder ausgeschlossen noch eingeschränkt.

Für unentgeltlich bereitgestellte Leistungen haftet der Anbieter nur nach Maßgabe des § 17.

§ 17 Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in allen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz.

Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden ist gegenüber Unternehmern ausgeschlossen.

Gegenüber Verbrauchern haftet der Anbieter bei leichter Fahrlässigkeit nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung vertraut werden darf; in diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

Der Anbieter haftet nicht für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Nutzerinhalte. Für den Inhalt bereitgestellter Dokumente haftet ausschließlich der jeweilige Lieferant.

Eine Änderung der gesetzlichen Beweislast zum Nachteil der Nutzenden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§ 18 Freistellung durch Lieferanten

Lieferanten, die Unternehmer sind, halten den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der von ihnen eingestellten Nutzerinhalte gegen den Anbieter erhoben werden, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung. Voraussetzung ist, dass der Lieferant die Rechtsverletzung zu vertreten hat.

Der Anbieter verständigt den Lieferanten unverzüglich von einer Inanspruchnahme, führt ohne dessen Zustimmung kein Anerkenntnis herbei und gibt ihm Gelegenheit zur Rechtsverteidigung. Diese Bestimmung gilt nicht gegenüber Verbrauchern.

§ 19 Änderung dieser Bedingungen

Der Anbieter kann diese Bedingungen ändern, wenn dies durch eine Änderung der Rechtslage, der höchstgerichtlichen Rechtsprechung oder des Leistungsumfangs veranlasst ist. Die Änderung wird mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform angekündigt.

Der Vertragspartner kann der Änderung bis zum Wirksamwerden widersprechen und den Vertrag zu diesem Zeitpunkt kündigen; auf beide Rechte wird in der Ankündigung ausdrücklich hingewiesen.

Änderungen des Entgelts oder der geschuldeten Hauptleistung gelten nicht durch Schweigen als genehmigt; sie bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung.

Jede Fassung dieser Bedingungen trägt eine Versionsnummer. Frühere Fassungen bleiben abrufbar, damit nachvollziehbar bleibt, welchem Wortlaut zugestimmt wurde.

§ 20 Beendigung, Datenexport und Löschung

Nach Beendigung des Nutzungsverhältnisses werden die Nutzerinhalte des Lieferanten nicht mehr öffentlich angezeigt.

Ein Export der eigenen Daten und die Löschung des Benutzerkontos stehen jederzeit im Bereich „Konto" der Anwendung zur Verfügung. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten und die Nachweisführung über bereits erfolgte Abrufe bleiben davon unberührt.

§ 21 Datenschutz

Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung. Sie ist nicht Vertragsbestandteil, sondern eine Information nach Art. 13 und 14 DSGVO.

§ 22 Rechtswahl und Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz nicht entzogen wird, der ihnen durch zwingende Bestimmungen des Rechts ihres gewöhnlichen Aufenthaltsstaats gewährt wird.

Für Streitigkeiten mit Unternehmern ist das für den Sitz des Anbieters sachlich zuständige Gericht ausschließlich zuständig. Für Verbraucher bleiben die gesetzlichen Gerichtsstände maßgeblich; ein Verbraucher kann nur an seinem Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Beschäftigungsort geklagt werden.

§ 23 Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Gegenüber Verbrauchern tritt an die Stelle einer unwirksamen Bestimmung die gesetzliche Regelung; eine Ersetzung durch eine dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommende Regelung findet ihnen gegenüber nicht statt.

Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Anbieters ist Unternehmern nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen gestattet. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Einschränkung nicht.